Ob Online-Shop, Reisebüro- und Hotelwebseite sowie bei Tripadvisor und Google, häufig kommen Bewertungen als Werbung zum Einsatz. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dabei die Angabe eines Durchschnittswertes ausreicht und keine Aufschlüsselung erforderlich ist, wenn zwei Bedingungen eingehalten werden.