Das Oberlandesgericht München hat die Pandemie-Ausschlussklausel der Union Reiseversicherung für unwirksam erklärt. Zuvor hatte das Unternehmen Erstattungen für coronabedingte Reiserücktritte oder Krankheitskosten verweigert. Ein Vergleich mit der Verbraucherzentrale NRW verpflichtet den Versicherer nun zur erneuten Prüfung aller abgelehnten Fälle ab dem Jahr 2022.