"Das Eigenverwaltungsverfahren ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren, mit dem wir beabsichtigen, unseren Wohlfahrtsverband strukturell, wirtschaftlich und inhaltlich für die Menschen in der Region zukunftsfähig aufzustellen", sagt Jochen Gottke, Vorstandsvorsitzender des Kreisverbands.
Der Geschäftsbetrieb des AWO Kreisverbands Wesel soll im Rahmen des vorläufigen Eigenverwaltungsverfahrens aufrechterhalten werden. "Sämtliche Einrichtungen, Angebote und Dienste unseres Verbands werden fortgeführt." Gleichwohl sei eine sorgfältige Prüfung des umfangreichen Portfolios mit über 100 Einrichtungen und Projekten unerlässlich. Der Kreisverband betreibt unter anderem vier Seniorenzentren, zwei ambulante Pflegedienste und drei Tagespflegen.