Härtefallregel hilft Tagespflegen im Saarland
Tagespflegen im Saarland erhalten mehr Spielraum bei den Raumvorgaben, die ab 2028 gelten sollen. Eine neue Härtefallregel verhindert, dass Einrichtungen automatisch ihre Zulassung verlieren oder Plätze abbauen müssen, wenn sie die Anforderungen an Sanitärräume nicht erfüllen können. Voraussetzung ist, dass die übrigen räumlichen Vorgaben eingehalten werden und der notwendige Umbau eine unzumutbare Härte darstellen würde – etwa, weil zusätzliche Flächen angemietet werden müssten, ein Umzug nötig wäre oder die Tagespflege ganz schließen müsste. Altenheim