Nach den Ermittlungen der ZKG sollen die Beschuldigten zusammen mit weiteren Personen zwischen April 2020 und April 2024 nicht erbrachte Leistungen der häuslichen Krankenpflege gegenüber der AOK Bayern abgerechnet haben. Dabei sollen falsche Leistungsnachweise erstellt worden sein. Die Höhe des Gesamtschadens ist noch unklar.
Die Ermittlungen wurden durch eine Anzeige der AOK Bayern sowie einen anonymen Hinweis an die ZKG ausgelöst. Den Beschuldigten wird zudem vorgeworfen, Zeugen zu Falschaussagen beeinflusst zu haben, was die Ermittlungen erschwert haben könnte. Deshalb wurden jetzt Haftbefehle wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr erlassen. Die Ermittlungen dauern an.