Der Landespflegerat hat bei seiner Zusammenkunft außerdem seine neue Daseinsform gefeiert, er ist nun nicht mehr nur eine Arbeitsgemeinschaft der Berufs- und Fachverbände der Pflege, sondern ein eingetragener Verein. Damit hat er erweiterte Handlungsmöglichkeiten: Als juristische Person ist er legitimiert in der Struktur des Gesundheitswesens in Baden-Württemberg zu agieren. Außerdem: War es bislang den Berufsverbänden und Fachgesellschaften vorbehalten, Mitglied im Landespflegerat Baden-Württemberg zu werden, können nun auch Einzelpersonen mit pflegefachlicher Qualifikation Mitglied werden.
