Mit dem Pflegeplatzfinder setzt Sachsen-Anhalt die Meldepflicht für freie Plätze in der vollstationären Langzeit- und Kurzzeitpflege um. Grundlage sind das Wohn- und Teilhabegesetz und eine Anfang September in Kraft getretene Datenmeldeverordnung. Der Pflegeplatzfinder steht als App und Webversion zur Verfügung.
Was Einrichtungen jetzt tun müssen:
Bis 21. September erstmals Plätze melden: Noch vor dem offiziellen Start müssen die verfügbaren Plätze erstmals im System hinterlegt werden.
Angaben regelmäßig aktualisieren: Freie Plätze können tagesaktuell gemeldet werden. Spätestens alle sieben Tage sollen die Einrichtungen ihre Angaben aktualisieren.
Zuständigkeiten beim Träger klären: Geht der Zugang an einen Träger mit mehreren Einrichtungen, kann dieser weitere Zugriffsberechtigte für die einzelnen Häuser festlegen. Diese Funktion soll allerdings erst mit einer zweiten Anmeldewelle zur Verfügung stehen.
Änderungen nicht selbst vornehmen: Neue Einrichtungen oder Änderungen an hinterlegten Einrichtungsdaten können nur über das Fachverfahren eingepflegt werden. Einrichtungen müssen solche Änderungen daher über das System anstoßen und auf die Bearbeitung warten.
Unterstützung bei Registrierung und Nutzung bieten das Landeskompetenzzentrum Pflege Digital Sachsen-Anhalt und der technische Dienstleister Rocom. Begleitend plant das Kompetenzzentrum Online-Schulungen und Informationsmaterialien.