In Pflegeheimen würden täglich Bewohner auf dem Sitzbrett eines Rollators oder auf einem Nachtstuhl, der mit Sitzabdeckung zum Transportmittel umfunktioniert wird, durch die Gegend geschoben. "Das ist schlimm", sagt Nicolaus. "Im Falle eines Unfalls wird das als grob fahrlässige Körperverletzung bewertet."
Für die Pflegekraft könnte dies zur Folge haben, dass sie gegebenenfalls mit einer Freiheitsstrafe, Aberkennung des Berufsabschlusses und Berufsverbot bedacht werde, so Nicolaus. "In den jährlich vorgeschrieben Belehrungen zur Arbeitssicherheit und Unfallverhütungsvorschriften sowie in der Ausbildung im Fach Rechtskunde wird ein solcher Sachverhalt erläutert und als Negativbeispiel herangezogen." Die Rollatorrunde sei daher alles andere als hip.
Thomas Hartung
