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23. Januar 2024 | 07:00 Uhr
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Ambulante Pflegedienste berechnen Mehraufwand durch E-Rezept

Nur wenige Wochen nach Einführung des E-Rezepts äußern ambulante Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern Kritik. Hintergrund ist die fehlende Kooperationsbereitschaft einiger Arztpraxen, die keine Rezepte oder QR-Codes in Papierform mehr ausdrucken. Dies führe zu einem erhöhten Arbeitsaufwand für Pflegedienste, weshalb viele in der Region eine neue Gebühr für Patienten erheben. Die Krankenkasse Barmer stellt jedoch klar: Ärzte müssen auf Wunsch weiter den Rezeptcode auf Papier ausdrucken.

Apotheke Rezept E-Rezept Foto iStock zamrznutitonovi

Das neue E-Rezept bringt viele Vorteile. Ambulante Pflegedienste jedoch beklagen den Mehraufwand, weil sie nun nicht mehr ausgedruckte Rezepte erhalten

In einem ausführlichen Bericht der Ostsee Zeitung (Abo) kommt beispielsweise Peter Krage vom Pflegezentrum M&F in Rostock zu Wort, der von Schwierigkeiten berichtet, QR-Codes in Papierform von einigen Arztpraxen zu erhalten. Dies führe dazu, dass Pflegekräfte mit Chipkarten der Patienten arbeiten müssen, um deren Medikamente zu beschaffen. Dieser Mehraufwand könnte Personalengpässen verursachen, für die bisher keine Lösung in Sicht ist.

40 Euro pro Monat fürs Medikamente holen

Die neue Praxis, elektronische Gesundheitskarten der Patienten abholen zu müssen, verursache einen signifikanten Mehraufwand, bestätigt laut dem Bericht auch das Bündnis "Pflege-in-Not MV". Daher würden viele Pflegedienste in Mecklenburg-Vorpommern mittlerweile eine Servicegebühr für die Medikamentenabholung erheben, heißt es. Die empfohlene Gebühr liege bei 40 Euro pro Monat, was jedoch den Mehraufwand nicht vollständig decke und bei Fortbestehen der aktuellen Situation möglicherweise noch erhöht werden müsse.

Die Lösung wären also extra Chipkarten für Pflegedienste. Doch die wird es wohl nicht geben. Auf Anfrage von Care vor9 stellt die Barmer klar: "Um Missbrauch entgegen zu wirken, werden generell keine Zweitkarten von den Krankenkassen ausgestellt." Jedoch sei für die Einlösung des E-Rezepts auch nicht die Notwendigkeit gegeben. "Ärzte müssen für Patienten, die das wünschen, den Rezeptcode auf Papier ausdrucken", erklärt die Barmer und verweist auf die Richtlinie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. 

 Pascal Brückmann

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