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25. Juni 2023 | 20:46 Uhr
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Antibakterielle Wundauflagen bald keine Kassenleistung mehr?

Wegen neuer Regeln für Verbandsmittel befürchten Pflegefachkräfte eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie. Hintergrund ist, dass für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" künftig ein Bewertungsverfahren durchgeführt werden muss, bevor sie durch die Kassen erstattet werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) habe dafür aber bislang keine angepassten Evidenzkriterien definiert, so der Bundesverband Medizintechnologie (BV Med).

Wundauflage Wundversorgung Foto BV Med

Betroffen von der neuen Regelung ist eine Vielzahl von Produkten wie etwa silber- oder PHMB-haltigen Wundauflagen, die bislang erstattungsfähig waren. Der BV Med schätzt, dass für rund 400 Produkte ein Bewertungsverfahren zur Aufnahme in die Anlage V der geänderten Arzneimittel-Richtlinie erforderlich wird. Vom G-BA gebe es bislang jedoch keine auf die Wundversorgung angepassten Evidenzkriterien für die erstattungsrelevanten Nutzennachweise, kritisiert der Verband.

Anfang Dezember läuft die Übergangsfrist für die Evidenznachweise der sonstigen Produkte zur Wundbehandlung aus, so der BV Med. Weil die Kriterien zur Bewertung aus Sicht des Verbandes noch immer nicht ausreichend klar seien, fordert er eine Verschiebung der Übergangsfrist. Andernfalls würden die Kosten für diese Produkte nicht mehr übernommen.

Wenn Wundverbände mit antimikrobiellen Komponenten und Beschichtungen zukünftig nicht mehr von den GKV erstattet würden, rechnen Pflege- und Wundfachkräfte mit dramatischen Folgen. 85 Prozent erwarten dann eine Verschlechterung der lokalen Wundtherapie, 80 Prozent eine längere Heilungsdauer und 64 Prozent kürzere Verbandswechsel-Intervalle und eine intensivere Wundbegleitung und Beobachtung, ergab eine Umfrage unter 256 Pflegeprofis.

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