Auch in Berlin kommt es erst im Sommer zu Betretungsverboten
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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht braucht auch in der Hauptstadt mindestens drei Monate von der Meldung bis zur Sanktion, sagt die Berliner Gesundheitssenatorin Ulrike Gote. Zwar müsse das Bestandspersonal bis zum 15. März den eigenen Impfstatus an seine Einrichtung berichten. Doch die zentrale Meldestelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales, an die die Informationen weitergeleitet werden sollen, muss erst noch eingerichtet werden. RBB 24