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5. Februar 2023 | 16:12 Uhr
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Urteil: Freistellung ungeimpfter Köchin war rechtswidrig

Das Arbeitsgericht Dresden hat ein spannendes Urteil zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht gefällt. Ein Pflegeheim in der Sächsischen Schweiz hatte eine Köchin wegen fehlender Corona-Impfung unbezahlt freigestellt. Dies war rechtswidrig, urteilten nun die Arbeitsrichter. Die Einrichtung muss der suspendierten Mitarbeiterin nun 20.000 Euro nachzahlen.

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Interessant ist vor allem die Urteilsbegründung. Die Richter sind er Ansicht, dass ein Beschäftigungsverbot wegen fehlender Corona-Impfung nur bei Neueinstellungen nach dem 1.5. März 2022 galt. Bestehende Mitarbeiter ohne Nachweis hätten dagegen nur dem Gesundheitsamt gemeldet werden müssen. Dass der Arbeitgeber von sich aus die Beschäftigung verweigere, sei ungesetzlich.

Die Richter waren zudem der Meinung, dass das Pflegeheim die Arbeit der Köchin auch habe auslagern können. Zum Beispiel, dass die "Küche zur Versorgung der Pflegeeinrichtung so separiert ist, dass kein enger räumlicher Zusammenhang besteht", heißt es in der Urteilsbegründung (Arbeitsgericht Dresden Az 4 Ca 688/22), aus der der MDR zitiert.

Welche Folgen das Urteil hat, ist ungewiss. Das Gericht weist daraufhin, dass es kein Grundsatzurteil und noch nicht rechtskräftig sei. Der Anwalt der Köchin spricht gegenüber dem MDR dagegen von einem "ersten wegweisenden Urteil".

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