Bayern ignoriert Booster-Pflicht für Pflegebeschäftigte
Wieder schert Bayern aus und will die vom Gesetz vorgeschriebene dritte Impfung für Mitarbeiter in der Pflege und im Gesundheitswesen nicht umsetzen – zumindest nicht ganz. Die Booster-Pflicht in Bayern gilt ab 1. Oktober nur für neu eingestellte Mitarbeiter, lässt Gesundheitsminister Klaus Holetschek (Foto) wissen. Er erneuert zudem seine Forderung, die einrichtungsbezogene Impfpflicht gänzlich auszusetzen.
Holetschek sagte am Samstag: "Zwar können wir als Freistaat Bayern die verschärften Anforderungen oder die Nachweispflichten für die betroffenen Beschäftigten nicht generell aussetzen. Es ist aber so, dass aus unserer Sicht die verschärften Anforderungen nur für Personen gelten, die ab dem 1. Oktober eine neue Tätigkeit in einem Bereich aufnehmen, der der einrichtungsbezogenen Impfpflicht unterliegt.“
Das bedeutet, in Bayern müssen nur sie entweder drei Impfungen oder zwei Impfungen und ein Genesenen-Nachweis vorweisen. Für das bestehende Personal reichen zwei Impfungen oder eine Impfung und eine überstandene Infektion. Holetschek sieht darin "eine massive Entlastung für Betroffene, Einrichtungen, Unternehmen und Gesundheitsämter".
Bayerns Gesundheitsminister ist erklärter Gegner der Pflege-Impfpflicht. "Schon mehrmals habe ich die Bundesregierung aufgefordert, die einrichtungsbezogene Impfpflicht auszusetzen, die am 31. Dezember sowieso ausläuft", sagt Holetschek. "Bayern hat schon vor Wochen regelhaft von der Anordnung von Bußgeldern sowie von Betretungs- und Tätigkeitsverboten abgesehen." Für ihn habe die Versorgungssicherheit oberste Priorität.