Behörde darf Corona-Impfung nicht mit Zwangsgeld durchsetzen
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Weil die Mitarbeiterin eines Seniorenheims im niedersächsischen Kreis Diepholz bei ihrem Arbeitgeber keinen Impfnachweis vorlegte, hatte ihr der Landkreis ein Zwangsgeld angedroht. Dies sei rechtswidrig, bestätigte das Oberverwaltungsgericht Lüneburg ein Urteil der Vorinstanz. Die Behörde könne zwar ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot aussprechen, aber niemanden zum Impfen zwingen. Spiegel