Behörden verzögern Berufsstart ausländischer Azubis
Damit die bis zum Ausbildungsende befristete Aufenthaltsgenehmigung der frisch gebackenen Pflege-Azubis verlängert und eine Arbeitserlaubnis erteilt wird, ist eine Bestätigung des Abschlusses erforderlich, die "aufgrund der Vielzahl gleichzeitiger Abschlüsse" dauern kann, wie der Pflegedienst Wilma in Neubrandenburger vom Landesamt für Gesundheit und Soziales erfuhr. Die fehlende Urkunde löst einen Rattenschwanz an Problemen aus.
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Denn auch die Ausländerbehörde des Landkreises Seenplatte braucht danach einige Zeit für die Erteilung der Aufenthalts– und Arbeitsgenehmigung, erzählt Maik Wolff vom Pflegedienst Wilma dem Nordkurier. Folge sei, dass die Azubis anstatt zu arbeiten von Sozialleistungen leben müssten. Gut möglich, dass die Absolventen in andere Bundesländer abwanderten, in denen das Procedere schneller von statten gehe.
Falls die Auszubildenden die Prüfung nicht bestehen würden, drohe ihnen in Mecklenburg-Vorpommern gar die Abschiebung. 80.000 bis 100.000 Euro wären dann für das Land verloren, kritisiert der Pflegedienstchef.
Wolff ist zugleich Sprecher der Initiative "Pflege-in-Not MV" ist. Am 18. August findet die nächste Demonstration des Netzwerks statt. Dabei soll auf die Probleme ausländischer Fachkräfte hingewiesen werden.