Caru

Tägliche News für das Management von Pflege und Wohnen im Alter

3. November 2022 | 07:00 Uhr
Teilen
Mailen

Bund beschließt Finanzhilfe auch für Pflegeeinrichtungen

Bundeskanzler Olaf Scholz und die Regierungschefs der Länder haben im Rahmen ihres Entlastungspakets auch Härtefallregelungen in Milliardenhöhe für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser beschlossen. Wie die insgesamt acht Milliarden Euro verteilt werden, bleibt zunächst unklar. Zudem profitierten die Einrichtungen von der beschlossenen Strom- und Gaspreisbreme, heißt es in dem Beschluss vom Mittwoch.

Geld Geldscheine Hunderter Euro Quadrat Foto iStock tforgo

Bund und Länder beschließen Milliardenhilfen für Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser

Die Härtefallregelung wird aus den Mitteln des Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert. Sie soll Bereichen zugute kommen, "in denen trotz der Strom- und Gaspreisbremse finanzielle Belastungen bestehen, die von den Betroffenen nicht ausgeglichen werden können", heißt es in dem gemeinsamen Beschluss von Bund und Ländern. "Die Härtefallregelungen sollen insbesondere auch für Krankenhäuser, Universitätskliniken und Pflegeeinrichtungen zur Verfügung stehen, um sie
bei den gestiegenen Energiekosten zu unterstützen", so das Papier.

Pflegeeinrichtungen und Krankenhäuser seien "in besonders hohem Maße belastet und nicht immer und umfassend in der Lage, Energiekosten durch einen geringeren Verbrauch oder mehr Energieeffizienz schnell zu reduzieren". Deshalb stellt der Bund für Härtefalle in diesem Bereich Mittel in Höhe von bis zu acht Milliarden Euro bereit. Wie Härtefälle definiert werden und wie und wann Einrichtungen an die Finanzhilfen kommen, ist nicht bekannt. Das sollen die Gesundheitsminister von Bund und Ländern "erötern".

Daneben profitierten auch Pflegeeinrichtungen von der ebenfalls beschlossenen Gas- und Strompreisbremse, denn sie gilt ab 1. März auch für kleine und mittlere Unternehmen. Beim Gas ist dies definiert unter einem Verbrauch von 1,5 Gigawattstunden pro Jahr. Dann zahlen Einrichtungen für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs maximal 12 Cent pro Kilowattstunde, für Fernwärme 9,5 Cent. Auch die Übernahme der Abschlagszahlungen für Dezember durch den Bund gilt für kleine und mittlere Unternehmen.

Die Strompreisbremse kommt bereits zum 1. Januar. Hier werden 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.

Newsletter kostenlos bestellen

Ja, ich möchte den Newsletter täglich lesen. Ich erhalte ihn kostenfrei und kann der Bestellung jederzeit formlos widersprechen. Meine E-Mail-Adresse wird ausschließlich zum Versand des Newsletters und zur Erfolgsmessung genutzt und nicht an Dritte weitergegeben. Damit bin ich einverstanden und akzeptiere die Datenschutzerklärung.

Anzeige Seniorenheim-Magazin
Anzeige Igefa