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13. Oktober 2022 | 15:41 Uhr
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Diakonie fordert Aufschub der neuen Personalbemessung

Ab Juli 2023 soll für Pflegeheime eine neue Personalbemessung gelten, die auf den jeweiligen Versorgungsaufwand für Pflege, Betreuung und Hauswirtschaft der betreffenden Einrichtung abgestimmt ist. "Hierfür war eine einjährige Erprobungsphase vorgesehen, die nun nicht mehr möglich ist", sagt Kornelius Knapp, Vorstand im Diakonischen Werk Württemberg, und fordert deswegen eine Verschiebung des Termins.

Pflegekraft Foto iStock Halfpoint

Ab Juli 2023 soll die Personalbemessung in Pflegeheimen neu geregelt werden

Die für die Erprobungsphase notwendigen Bundesrahmen-Empfehlungen hätten zum 30. Juni 2022 vorliegen müssen, fehlten aber noch und ein Zeitpunkt der Fertigstellung sei nicht absehbar, teilt das Diakonische Werk mit.

"Für diesen Systemwechsel hätten unsere Einrichtungen mindestens diese einjährige Erprobungszeit gebraucht", sagt Knapp. Die Umgestaltung der Arbeitsabläufe und Prozesse sei Voraussetzung dafür, dass der bedarfsorientierte Personalmix mit deutlich mehr pflegerischem Assistenz- und Hilfspersonal künftig auch zu einer tatsächlichen Verbesserung der Pflegequalität führe. Ohne einen klaren Rahmen fehle den Verantwortlichen eine Orientierung. Ein wichtiges Argument für die Verschiebung der Umstrukturierung sei auch die hohe Belastung der Heime durch die Corona-Pandemie und nun durch die enormen Kostensteigerungen. "Unsere Mitarbeitenden in der Altenpflege brauchen dringend eine Zeit der Rekonvaleszenz zum Durchatmen. Sie haben Großartiges geleistet und tun das immer noch. Aber mehr geht jetzt nicht", sagt Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg.

Hintergrund
Die Personalbemessung nach Paragraf 113c, Sozialgesetzbuch XI ist ein strukturiertes, empirisch abgesichertes und valides Verfahren für die Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen. Basis ist der durchschnittliche Versorgungsaufwand für direkte und indirekte pflegerische Maßnahmen sowie für Hilfen bei der Haushaltsführung unter Berücksichtigung der fachlichen Ziele und Konzeption des ab dem 1. Januar 2017 geltenden Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die bisher einheitliche Fachkraftquote wird durch einrichtungsindividuelle Personalmengen und Qualifikationsmixe ersetzt, orientiert an den tatsächlichen Bedarfen der Bewohner. Der Qualifikationsmix des Pflegepersonals richtet sich nach den Anforderungen aus der Art und Schwere der Pflegebedürftigkeit.

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