Digitalgesetz bringt Hindernisse statt Förderung für DiGA
Der kürzlich veröffentlichte Referentenentwurf des Digitalgesetzes (DigiG) wird als zukunftsweisend für die digitale Gesundheitsversorgung in Deutschland betrachtet. Doch trotz positiven Ansätzen für Telemedizin stößt das Gesetz auf Kritik, insbesondere hinsichtlich der Regelungen für Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA), so der Spitzenverband Digitale Gesundheitsversorgung (SVDGV)
Bewohnerbedürfnisse erkennen und adressieren
Ist die finanzielle Situation angespannt, kann durch Verbesserung der weichen Faktoren die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und Bewohner erhöht werden. In der aktuellen Ausgabe des Seniorenheim-Magazins finden Sie erprobte Tipps „aus der Praxis - für die Praxis“. Einfach HIER kostenlos weiterlesen
Das DigiG sieht wichtige Neuerungen für E-Rezepte, Telematikinfrastruktur, Interoperabilität und Telemedizin vor. Lobenswert sei die Aufhebung der 30-Prozent-Begrenzung für Telemedizin, so der SVDGV.
Aber nicht alle Regelungen des DigiG werden positiv aufgenommen. Insbesondere die für DiGA enthaltenen Bestimmungen stünden einer weiteren Integration in die Versorgung im Weg. Beispielsweise entfällt der Vergütungsanspruch für Hersteller während eines 14-tägigen "Probierzeitraums". Auch die Einführung einer verpflichtenden Erhebung des "Nutzungserfolgs" wird kritisch betrachtet, da sie Social-Media-Mechanismen fördert, die eher App-Öffnungen als medizinische Effekte belohnen.
SVDGV-Geschäftsführerin Anne Sophie Geie kritisiert, dass das DigiG für DiGA unpraktikable Hürden ohne wissenschaftliches Fundament schaffe. Sie fordert einen patientenzentrierten Verordnungsprozess, mehr Aufklärung und größere Flexibilität bei der Einbindung von Leistungserbringern. Zudem bleibe der Bereich der digitalen Pflege im DigiG unterbelichtet.