Digitalgesetze im Gesundheitswesen sind beschlossene Sache
Der Deutsche Bundestag hat zwei auch für die Pflege wegweisende Gesetze verabschiedet: das "Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens" (Digital-Gesetz – DigiG) und das "Gesetz zur verbesserten Nutzung von Gesundheitsdaten" (Gesundheitsdatennutzungsgesetz – GDNG).
Ein zentrales Element des Digital-Gesetzes ist die Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA), die ab 2025 für alle gesetzlich Versicherten verfügbar sein soll. Diese digitale Innovation zielt darauf ab, den Austausch und die Nutzung von Gesundheitsdaten zu vereinfachen und die medizinische Versorgung gezielt zu verbessern.
Ein erster Schritt in diesem Prozess ist die Implementierung eines digital unterstützten Medikationsprozesses. Das E-Rezept wird dabei als ein verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung etabliert. Ab dem 1. Januar wird es zum festen Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems.
Das GDNG soll derweil neue Wege eröffnen für die Nutzung von Gesundheitsdaten für Forschungszwecke und die Entwicklung von Innovationen, die zur Verbesserung der Versorgungsqualität beitragen werden. Der Schwerpunkt liegt auf der erleichterten Nutzung dieser Daten für gemeinwohlorientierte Ziele. Es wird eine spezielle Gesundheitsdateninfrastruktur mit dezentraler Datenhaltung und einer zentralen Datenzugangs- und Koordinierungsstelle geschaffen.
Gesundheitsminister Karl Lauterbach betonte in einer Presserklärung, dass mit diesen Gesetzen das deutsche Gesundheitswesen endlich in das digitale Zeitalter eintritt. "Die Digitalgesetze sind ein entscheidender Schritt hin zu einem neuen, lernenden Gesundheitssystem", sagte Lauterbach.
Pascal Brückmann