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27. Februar 2026 | 07:00 Uhr
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Einzelabrechnung ratsamer als TI-Pauschale

Die Pauschalen für die Kosten der Telematik müssen nicht kostendeckend sein, hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg für Arztpraxen entschieden. Die Signalwirkung betrifft auch Pflegeheime und ambulante Dienste. Wer auf Pauschalen setzt, trägt das Risiko steigender Marktpreise selbst. Es sei deshalb ratsam, Digitalisierungskosten wie Heilberufeausweis, Konnektoren oder Cloud-Anbindung möglichst einzeln abzurechnen, sagt Pflege- und Digitalisierungsexperte Thomas Meißner (Foto) gegenüber Care vor9.

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Bei Pauschalen gibt es keine Möglichkeit, gestiegene Ausgaben nachzufordern, sagt Thomas Meißner

Das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg zur Telematikinfrastruktur (TI) betrifft zwar die vertragsärztliche Versorgung, seine Folgen reichen jedoch in die Pflege. Wie das Fachmagazin Häusliche Pflege berichtet, stellte das Gericht klar: TI-Pauschalen müssen nicht die tatsächlichen Kosten decken. Eine vollständige Refinanzierung lässt sich aus den Finanzierungsvereinbarungen nicht ableiten.

Für Pflegeeinrichtungen ist das ein Warnsignal. Heime und ambulante Dienste werden schrittweise enger an die TI angebunden. Zu den Kosten zählen unter anderem der elektronische Heilberufeausweis, Konnektoren, Kartenterminals, KIM-Dienste, Cloud-Lösungen sowie perspektivisch Anwendungen rund um eRezept und elektronische Patientenakte.

Bei Pauschalen gibt es keine Möglichkeit, gestiegene Ausgaben nachzufordern

Thomas Meißner, Leiter der Fachkommission Digitalisierung des Deutschen Pflegerats (DPR) und selbst Pflegedienstinhaber in Berlin-Biesdorf, wundert das Urteil nicht. "Wenn man eine Pauschale praktischer findet, darf man sich nicht wundern, wenn Kostensteigerungen nicht erstattet werden."

Das Problem: Pauschalen umfassen investive und laufende Kosten. Die Preise am Markt verändern sich aber. Anders als bei einer Einzelabrechnung besteht bei Pauschalen keine Möglichkeit, gestiegene Ausgaben nachzufordern. "Bei der Einzelabrechnung reiche ich die Rechnungen ein, und der Kostenträger ersetzt sie", so Meißner. Das sei aufwendiger, aber sicherer.

Ein Beispiel ist der elektronische Heilberufeausweis. Er gilt fünf Jahre und kostet rund 500 Euro, also etwa 100 Euro pro Jahr. Wird ein neuer Ausweis fällig, müsse dieser erneut refinanziert werden. Bei einer Pauschale ist unklar, ob solche Zyklen ausreichend berücksichtigt sind.

Entscheidend ist, welche Positionen tatsächlich in den Pauschalen enthalten sind und ob sie künftige Preisentwicklungen abbilden. Andernfalls bleibt ein Teil der Digitalisierungskosten bei den Einrichtungen hängen.

Kirsten Gaede

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