Die aktuelle Apothekenreform wirkt sich grundsätzlich positiv auf Pflegeheime aus: Arztpraxen dürfen Bewohner-Rezepte künftig direkt an Apotheken schicken, sofern die mit Einrichtungen kooperieren. So sparen Pflegekräfte Zeit und Nerven. Eigentlich. Denn es hakt noch. So sollen allein Arztpraxis und Apotheke über die Rezeptweiterleitung entscheiden, Pflegeeinrichtungen sollen nicht beteiligt werden. Auch gibt es für den Arzt keine gesetzlich geregelte Pflicht, Pflegeheime über Änderungen der Medikation zu informieren. Altenheim