Erstmals Fortbildungsordnung für Pflegekräfte
In Rheinland-Pfalz tritt am 1. Juli die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachkräfte in Kraft. Herausgegeben hat sie die Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Auch in Nordrhein-Westfalen wird es in den nächsten Jahren eine FBO geben, weil es auch dort eine Pflegekammer gibt. Kammern sind gesetzlich verpflichtet, Fortbildungsordnungen für ihre Mitglieder herauszugeben.
Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden
Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9
Die FBO legt fest, wie viele Fortbildungspunkte in welchem Zeitraum gesammelt werden müssen: 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren. Und welche Themen (Fortbildungsklassen) und Formate anerkannt werden – von Fachfortbildungen und Präsenzseminaren über Online-Schulungen und Workshops bis hin zu Abonnements von Fachzeitschriften und Mitgliedschaften etwa in Berufs- oder Interessensverbänden. Auch die beliebten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe werden anerkannt. Stichtag für den Start der FBO und damit das Sammeln der Fortbildungspunkte und das Aufbewahren der Nachweise ist der 1. Juli 2025.
Weitere Informationen zur FBO finden sich auf der Website der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.