Erstmals Fortbildungsordnung für Pflegekräfte
In Rheinland-Pfalz tritt am 1. Juli die bundesweit erste Fortbildungsordnung (FBO) für Pflegefachkräfte in Kraft. Herausgegeben hat sie die Pflegekammer Rheinland-Pfalz. Auch in Nordrhein-Westfalen wird es in den nächsten Jahren eine FBO geben, weil es auch dort eine Pflegekammer gibt. Kammern sind gesetzlich verpflichtet, Fortbildungsordnungen für ihre Mitglieder herauszugeben.
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Die FBO legt fest, wie viele Fortbildungspunkte in welchem Zeitraum gesammelt werden müssen: 40 Fortbildungspunkte in zwei Jahren. Und welche Themen (Fortbildungsklassen) und Formate anerkannt werden – von Fachfortbildungen und Präsenzseminaren über Online-Schulungen und Workshops bis hin zu Abonnements von Fachzeitschriften und Mitgliedschaften etwa in Berufs- oder Interessensverbänden. Auch die beliebten Kurzfortbildungen vor oder nach der Übergabe werden anerkannt. Stichtag für den Start der FBO und damit das Sammeln der Fortbildungspunkte und das Aufbewahren der Nachweise ist der 1. Juli 2025.
Weitere Informationen zur FBO finden sich auf der Website der Pflegekammer Rheinland-Pfalz.