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19. Januar 2026 | 22:00 Uhr
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Mailen

Pflegekräfte in NRW müssen Straftäter nicht mehr begleiten

Pflegefachkräfte, die im Maßregelvollzug in Nordrhein-Westfalen arbeiten, müssen psychisch erkrankte Straftäter künftig nicht mehr zu Gerichten oder Behörden begleiten. Nach massiver Kritik der Pflegekammer NRW plant die Landespolitik eine Neuregelung. Qualifiziertes Sicherheitspersonal soll die Transporte wieder übernehmen. Die Kammer spricht von einer spürbaren Entlastung und klareren Zuständigkeiten.

Dass Pflegefachkräfte Straftäter begleiten müssen, geht auf einen Erlass des Justizministeriums aus dem Sommer 2025 zurück: Verantwortlich für solche Transporte sollten die Einrichtungen des Maßregelvollzugs sein und damit letztlich die Pflegekräfte. Die Pflegekammer NRW kritisierte den Erlass. Pflege sei keine Sicherheitsaufgabe, sondern auf Versorgung und Therapie ausgerichtet, betonte Kammerpräsidentin Sandra Postel.

Neben Sicherheitsrisiken für Personal und Patienten verwies die Kammer auch auf personelle Folgen: Pflegende fehlten während der Transporte in den Einrichtungen. Unterstützt wurde die Kritik parteiübergreifend im Landtag. Vertreter von CDU und Grünen forderten eine praxisnahe Neuregelung.

Nach Angaben der Pflegekammer hat die Landesregierung nun zugesichert, Zuständigkeiten und Finanzierung eindeutig zu regeln.

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