Gericht stärkt Pflegeheimen bei säumigen Zahlern den Rücken
Eine Pflegeheimbewohnerin mit mehr als 34.000 Euro Zahlungsrückständen durfte ihren Heimvertrag grundsätzlich gekündigt bekommen. Das hat das Landgericht Lübeck entschieden. Anders als vielfach dargestellt, vor allem in den sozialen Medien, musste die Seniorin aber nie die Einrichtung räumen, berichtet die Tageszeitung SHZ. Das Gericht betont nun, dass es im Verfahren ausschließlich um die Rechtmäßigkeit der Kündigung ging – nicht um einen tatsächlichen Auszug der pflegebedürftigen Frau.
Landgericht Lübeck
Das Landgericht Lübeck hat mit seinem Urteil deutlich gemacht: Ein Pflegeheimplatz ist trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert
Die Schleswig-Holsteinische Zeitung (Abo) zitiert zu dem Fall auch den Sozialrechtsexperte Utz Anhalt. Er meint, das Gerichtsurteil mache deutlich, dass Heime nicht unbegrenzt mit den finanziellen Problemen ihrer Bewohner belastet werden könnten. Ein Pflegeheimplatz sei trotz Schutzvorschriften nicht bedingungslos gesichert.
Anhalt appelliert an Angehörige bei Zahlungsschwierigkeiten schnell zu reagieren und Sozialhilfe zu beantragten – oder wenn es einen rechtlichen Betreuer gibt, zu kontrollieren, ob er auch handelt. Im Lübecker Fall hatte der Betreuer zu seiner Verteidigung vorgebracht, er habe sich wegen einer Long-Covid-Erkrankung nicht um die Angelegenheiten der Bewohnerin kümmern können. Aktenzeichen 5 O 197/23