Gesundheitsminister einig über Impfpflicht-Einführung
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Die Gesundheitsminister der Länder sind sich weitgehend einig, die Corona-Impfpflicht für Pflege- und Gesundheitspersonal in einem gestuften Verfahren umzusetzen. Binnen 14 Tagen sollten Beschäftigte ab Mitte März einen Impfnachweis vorweisen, Wer sich noch impfen lassen will oder erst eine Impfung hat, soll weiterarbeiten dürfen. Wenn eine Gefährdung der Versorgung besteht, soll es zudem möglich sein, dass ein nicht geimpfter Arbeitnehmer für eine Übergangszeit weiterbeschäftigt werden darf. Frankfurter Rundschau