Hausarztmangel gefährdet Arbeit der Pflegeheime
Laut dem Wohlfahrtswerk für Baden-Württemberg kann der Hausarztmangel vor allem in ländlichen Gebieten die Arbeit von Pflegeheimen gefährden. Wenn Bewohner von Pflegeheimen keinen Hausarzt hätten, könnten die Einrichtungen ihren Versorgungsvertrag nur eingeschränkt erfüllen. Das könne wiederum dazu führen, dass künftig Interessenten ohne Nachweis einer Hausarztpraxis von Pflegeheimen abgelehnt würden.
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Das Wohlfahrtswerk weist darauf hin, dass ohne ärztliche Verordnung die Pflegekräfte eines Pflegeheims keine Behandlungspflege leisten dürfen. Basis für den Versorgungsvertrag eines Pflegeheims mit den gesetzlichen Pflegekassen sei, dass das Heim die Vorgaben eines landesweit gültigen und gesetzlich verankerten Rahmenvertrags einhalte.
In Baden-Württemberg würden Pflegeheime auch verpflichtet, medizinische Behandlungspflege zu erbringen. Dass es an der Voraussetzung dafür mangeln könne, weil keine ärztliche Betreuung existiere, sei im System nicht vorgesehen, kritisiert das Wohlfahrtswerk. Und regelmäßig einen Notarzt einzuschalten, stehe im Widerspruch zu seiner eigentlichen Funktion und käme einem Missbrauch gleich.
Das Haus Heckengäu in Heimsheim bei Stuttgart sei in einer solch schwierigen Situation, nachdem zum 1. April eine Hausarztpraxis geschlossen, aber trotz Suche seit Januar kein neuer Hausarzt für die 20 Bewohner gefunden werden konnte.