Klage gegen Seniorenheim wegen Sat-TV landet beim EuGH
Müssen Heimbetreiber eine extra Vergütung bezahlen, wenn sie Satellitenfernsehen an ihre Bewohner weiterleiten? Diese Frage lässt der Bundesgerichtshof jetzt europäisch beim EuGH klären. Dabei geht es im Kern um den Begriff "öffentliche Wiedergabe". Gema und Corint, die Gebühren für Nutzungsrechte eintreiben, halten Bewohner von Pflegeheimen für eine private Gruppe und keine Öffentlichkeit. Deshalb fordern sie von einer Pflegeeinrichtung Nutzungsgebühren und erhielten in den Vorinstanzen Recht. Welt