Weniger Prüfaufwand für Pflegeheime in Sachsen-Anhalt
Sozialministerium Sachsen-Anhalt
Man wolle "Regeln, die schützen, aber nicht lähmen", sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne
Auch Sachsen-Anhalt hat sein Wohn- und Teilhabegesetz überarbeitet. Der Landtag hat der Novelle jetzt zugestimmt. Pflegeeinrichtungen mit guten Prüfergebnissen sollen künftig von der Heimaufsicht nur noch alle zwei Jahre statt jährlich regulär geprüft werden. Zur Verlängerung der Regelprüfungen bei Einrichtungen mit guten Qualitätsprüfungen sagt Sozialministerin Petra Grimm-Benne (Foto), man wolle "Regeln, die schützen, aber nicht lähmen". MS Sachsen-Anhalt