Moderne Wundauflagen werden weiterhin erstattet
Moderne Wundauflagen werden weiterhin erstattet, Ärzte können sie ohne wirtschaftliche Bedenken auch über den 1. Dezember verordnen. Das versichert das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf Nachfrage. Ärzte und auf Wunden spezialisierte Pflegedienste waren verunsichert. Denn das Befugniserweiterungsgesetz (BEEP), in dem die Verlängerung der Übergangsfrist verankert ist, wird später verabschiedet als geplant.
Mit dem BEEP soll die Frist für die modernen Wundauflagen um ein weiteres Jahr bis Ende 2026 verlängert werden. "Der Gesetzentwurf enthält dabei bereits jetzt eine Regelung, nach der die Verlängerung der Frist rückwirkend zum 2. Dezember 2025 in Kraft tritt", sagt eine Sprecherin des BMG.
Hintergrund ist, dass der Gemeinsame Bundesausschuss evidenzbasierte Belege für die modernen Wundauflagen, insbesondere für infizierte und infektionsgefährdete Wunden fordert. Damit die Wundauflagen, die sich in der Praxis durchaus als wirkungsvoll erwiesen haben, während der Zeit, in der die Studien laufen, weiterhin verordnungsfähig sind, wurde eine Ausnahmeregelung vereinbart. Deren Frist muss regelmäßig verlängert werden, bis der G-BA sie offiziell für erstattungsfähig erklärt.
Kirsten Gaede