NRW lockert Besuchsregeln in Pflegeeinrichtungen

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Einen Tag vor Weihnachten tritt in Nordrhein-Westfalen eine neue Fassung der Corona-Schutzverordnung in Kraft. Dann reicht für Besucher von Pflegeeinrichtungen ein Selbsttest vom gleichen Tag. "Die Durchführung ist auf Verlangen gegenüber den für die Einrichtungen verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu versichern", heißt es in der Verordnung. "Eine mündliche Versicherung ist ausreichend." NRW (Verordnungstext)