Der Bundestag hat das 5. Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes verabschiedet – mit konkreten Vorteilen für ambulante Pflegedienste. Sie gelten künftig offiziell als Gruppe mit "besonderem gebietsübergreifendem Parkraumbedarf". Damit können Kommunen ihnen gezielt Parkerleichterungen einräumen.
In der Gesetzesbegründung werden Pflegedienste ausdrücklich genannt. Auch politisch findet das Vorhaben breite Zustimmung: CDU/CSU und SPD betonen, dass Parkbevorrechtigungen für diese Berufsgruppe notwendig sei.
Für die Praxis bedeutet das vor allem Zeitgewinn – gerade in dicht besiedelten Städten. "Nun sind die Städte und Kreise gefragt, den Pflegediensten schnell und unbürokratisch entsprechende Parkausweise auszustellen", sagt Meurer.
