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9. Januar 2024 | 18:27 Uhr
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Pflegekammer in Baden-Württemberg nimmt nächste Hürde

Der Gründungsausschuss für die Landespflegekammer Baden-Württemberg hat mehr als 113.000 Pflegefachkräfte im Ländle registriert. Sie erhalten in diesen Tagen Post mit dem Hinweis, dass sie sich gegen ihre Registrierung aussprechen können. Die Frist dafür läuft am 23. Februar ab.

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Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht

Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9

"Die Gründung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg liegt damit in den Händen unserer Profession", sagt Gabriele Hönes, stellvertretende Vorsitzende des Gründungsausschusses. "Die Wahl zur ersten Vertreterversammlung wird laut Landespflegekammergesetz nur durchgeführt, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert wurden." Die Feststellung, ob das Quorum erreicht wurde, trifft das baden-württembergische Sozialministerium am 25. März.

In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die erfassten Pflegekräfte müssten ihrer Registrierung zustimmen. Dem ist nicht so, sie können ihrer Registrierung vielmehr widersprechen. Wir bitte den Fehler zu entschuldigen.

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