Pflegekammer in Baden-Württemberg nimmt nächste Hürde
Der Gründungsausschuss für die Landespflegekammer Baden-Württemberg hat mehr als 113.000 Pflegefachkräfte im Ländle registriert. Sie erhalten in diesen Tagen Post mit dem Hinweis, dass sie sich gegen ihre Registrierung aussprechen können. Die Frist dafür läuft am 23. Februar ab.
Durch Forderungsmanagement finanzielle Engpässe vermeiden
Steigende Kosten, späte Zahlungen, stockende Abläufe: Pflegedienste arbeiten in einem Umfeld, das zunehmend von Kosten- und Zahlungsdruck geprägt ist. Ein Forderungsmanagement, das Transparenz schafft, Durchlaufzeiten verkürzt und dabei unterstützt, Zahlungseingänge zu steuern, wird daher immer wichtiger. So können Pflegeanbieter Liquiditätsengpässe vermeiden und handlungsfähig bleiben. Factoring kann dabei eine wichtige Rolle spielen. Care vor9
"Die Gründung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg liegt damit in den Händen unserer Profession", sagt Gabriele Hönes, stellvertretende Vorsitzende des Gründungsausschusses. "Die Wahl zur ersten Vertreterversammlung wird laut Landespflegekammergesetz nur durchgeführt, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert wurden." Die Feststellung, ob das Quorum erreicht wurde, trifft das baden-württembergische Sozialministerium am 25. März.
In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die erfassten Pflegekräfte müssten ihrer Registrierung zustimmen. Dem ist nicht so, sie können ihrer Registrierung vielmehr widersprechen. Wir bitte den Fehler zu entschuldigen.