Pflegekammer in Baden-Württemberg nimmt nächste Hürde
Der Gründungsausschuss für die Landespflegekammer Baden-Württemberg hat mehr als 113.000 Pflegefachkräfte im Ländle registriert. Sie erhalten in diesen Tagen Post mit dem Hinweis, dass sie sich gegen ihre Registrierung aussprechen können. Die Frist dafür läuft am 23. Februar ab.
So stemmen Sie den Generationswechsel in der Pflege
Bis 2035 wird rund jede fünfte Pflegefachkraft altersbedingt aus dem Beruf ausscheiden – und die nachrückende Generation Z bringt völlig neue Erwartungen mit. Wer junge Fachkräfte binden und gleichzeitig wirtschaftlich handlungsfähig bleiben will, braucht klare Strategien, zeitgemäße Strukturen und ausreichend Liquidität. Mit Factoring lassen sich Investitionen in Personal und Digitalisierung auch in angespannten Zeiten stemmen. Care vor9
"Die Gründung der Landespflegekammer in Baden-Württemberg liegt damit in den Händen unserer Profession", sagt Gabriele Hönes, stellvertretende Vorsitzende des Gründungsausschusses. "Die Wahl zur ersten Vertreterversammlung wird laut Landespflegekammergesetz nur durchgeführt, wenn mindestens 60 Prozent der zukünftigen Mitglieder vom Gründungsausschuss registriert wurden." Die Feststellung, ob das Quorum erreicht wurde, trifft das baden-württembergische Sozialministerium am 25. März.
In einer früheren Version dieses Artikels hieß es, die erfassten Pflegekräfte müssten ihrer Registrierung zustimmen. Dem ist nicht so, sie können ihrer Registrierung vielmehr widersprechen. Wir bitte den Fehler zu entschuldigen.