Regierung legt Gesetzesentwurf für Duales Pflegestudium vor
Das Pflegestudium soll nach dem Willen der Bundesregierung künftig als duales Studium gestaltet werden. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat sie jetzt vorgelegt. Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, schließen mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag ab. Der Träger erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.
Dadurch erhalten Pflegestudenten künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung. Bisher fehlte eine auskömmliche Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung, sodass das vorhandene Potenzial an Pflegestudenten derzeit nicht umfassend genutzt werden kann, so die Bundesregierung in dem Gesetzesentwurf. Das langfristige Ziel sei, den Anteil der Akademiker in der Pflege auf zehn Prozent zu erhöhen.
"Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden", schreibt die Bundesregierung.
Ferner soll in dem Gesetz das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlicht und vereinfacht werden. Unter anderem wird ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs angestrebt.