Regionalverband Saarbrücken erteilt Beschäftigungsverbote
Das Gesundheitsamt des Regionalverbandes Saarbrücken hat im Rahmen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht 17 Bescheide mit einem Beschäftigungsverbot verschickt. Sechs betroffenen Arbeitskräfte dürfen weiterarbeiten, weil sie für die Versorgungssicherheit unabkömmlich seien, sofern sie sich täglich testen und konsequent eine FFP2-Maske tragen. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA) kritisiert das Vorgehen scharf.
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Der Regionalverband Saarbrücken erteilte 17 Beschäftigungsverbote - im November sollen weitere folgen
Handlungsbedarf erkennen: WLAN-Zugang wird zur Pflicht
Seit der Corona-Pandemie ist klar, wie wichtig Internetzugang für soziale Kontakte vulnerabler Gruppen ist. Laut MDK (2023) boten nur 63 Prozent der Heime Bewohnern Internet im Zimmer. Bis 2025 soll eine bundesweite Regelung Internet und WLAN in Pflegeheimen verpflichtend machen. Mit Business WiFi von Vodafone steht eine einfache Lösung aus einer Hand bereit. Care vor9
Regionalverbandsdirektor Peter Gillo sagte zu dem Vorgehen: "Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist ein gültiges Bundesgesetz. Wir setzen dies unter sorgfältiger Abwägung zwischen der Systemrelevanz der Mitarbeitenden und dem Infektionsschutz in den Einrichtungen um."
Der BPA kritisiert die Maßnahme des Regionalverbandes als übereilt und wirft ihm eine Gefährdung der pflegerischen Versorgung im Saarland vor. "In der aktuellen Phase der Pandemie geht es darum, die Versorgung in der Pflege zu sichern. Dafür brauchen wir möglichst viele Pflegekräfte. Wenn nun hunderte Mitarbeitende durch Beschäftigungsverbote im Zuge einer bald wegfallenden Regelung an ihrer wichtigen Arbeit gehindert werden, werden Pflegebedürftige gefährdet und nicht geschützt", sagt der BPA-Landesvorsitzende Volker Schmidt.
Voraussichtlich im November wird das Gesundheitsamt weitere rund 130 Tätigkeitsverbote aussprechen, die sich auf 60 verschiedene Einrichtungen verteilen: Von Kliniken über stationäre und ambulante Pflege bis hin zu Praxen. Zu 34 betroffenen Menschen liegt bereits eine Bescheinigung zur Systemrelevanz vor, sodass sie weiter tätig sein können. Demnach droht nach aktuellem Stand etwa 95 weiteren Personen ein direkt wirksames Tätigkeitsverbot.