Schuldet die Regierung der Pflegekasse 5,9 Milliarden Euro?
Möglicherweise hat die Kranken- und Pflegekasse DAK einen Coup gelandet: Sie hat ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben mit der Frage, ob es verfassungskonform war, der Pflegekasse Milliardenbeiträge zu entziehen, um damit besondere Ausgaben während der Corona-Pandemie zu bestreiten wie Tests und Pflegeboni. Ergebnis des Rechtsgutachtens: Das Vorgehen war "eindeutig verfassungswidrig", 5,9 Milliarden Euro müssten in die Pflegekasse zurückgezahlt werden.
DRACO® Muster kostenfrei bestellen und testen
Möchtest du unsere Wundauflagen auf Herz und Nieren testen? Sehr gerne! Bestelle ganz einfach kostenfreie Muster in unterschiedlichen Größen und aus verschiedenen Produktkategorien, wie z. B. den DracoSuperabsorber in 10 x 10 cm oder 10 x 20 cm. Jetzt kostenfrei bestellen
Mit der Rückzahlung könne der 2025 "drohende massive Beitragsanstieg in der Pflegeversicherung" verhindert werden, heißt es bei der DAK. Außerdem lasse sich mit etwas finanziellem Spielraum die vom Bundesgesundheitsminister geplante "große Pflegereform" besser vorbereiten.
Doch warum war es für die beiden Regierungen während der Corona-Jahre unzulässig, Pandemiebewältigung aus dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zu zahlen, vor allem also Sozialversicherungsbeiträgen? Sozialversicherungsbeiträge, so erklärt die DAK, "unterliegen einer strengen Zweckbindung und dürfen ausschließlich eingesetzt werden, um den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden zu gewährleisten".
Boni und Tests waren eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
Den Kassen seien „gesetzliche Zahlungsverpflichtungen auferlegt worden, die nicht der Finanzierung der Sozialversicherung, sondern der Finanzierung von gesamtgesellschaftlichen Aufgaben dienten“, heißt es im Gutachten der Juristin Dagmar Felix von der Universität Hamburg. Die Tests in Pflegeheimen hätten das Ziel gehabt, eine Ausbreitung des Virus in der Gesamtbevölkerung zu verhindern. Mit dem speziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit habe die Testung nichts zu tun gehabt. Auch die Kosten der Pflege-Boni als Anerkennungsleistung für besonders belastete Pflegekräfte sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Die Verwendung von Beitragsgeldern für pandemiebedingte Maßnahmen sei deshalb "eine verfassungswidrige Zweckentfremdung".
Die von 2020 bis 2022 gezahlten 5,5 Milliarden Euro reichen nicht
Im Koalitionsvertrag, so die DAK, hat die Ampelregierung eine Refinanzierung der pandemiebedingten Zusatzkosten aus Steuermitteln zugesagt. Geflossen sei ein Bundeszuschuss von 5,5 Milliarden Euro verteilt auf die Jahre 2020, 2021 und 2022. "Dieser sollte verhindern, dass im Ausgleichsfonds der Pflegekassen das gesetzliche Rücklagesoll unterschritten wird. Allerdings deckt diese Summe noch nicht einmal die Hälfte der Gesamtkosten ab, die den Kassen durch die Übernahme der pandemiebedingten Sonderbelastungen entstanden sind."
Hier geht es zur Pressemitteilung und zum Gutachten