Verdi kritisiert Arbeitsrecht der katholischen Arbeitgeber
Die von der Vollversammlung der Diözesen Deutschlands beschlossene Reform des kirchlichen Arbeitsrechts sei völlig unzureichend, so die Gewerkschaft Verdi. "Es darf nicht länger akzeptiert werden, dass die katholische Kirche in die Lebensführung ihrer Beschäftigten eingreift, Menschen diskriminiert und ihnen weiterhin grundlegende Rechte verweigert", sagt Verdi-Vorstand Sylvia Bühler (Foto). Die Gewerkschaft fordert den Gesetzgeber zum Eingreifen auf.
Refreshertage für Praxisanleitende im Blended Learning Format
Absolvieren Sie Ihre Refreshertage für Praxisanleitende jetzt NEU im Blended Learning Format von Relias & der BaWiG. Das bundeslandspezifische Angebot aus E-Learning-Modulen & Live-Onlinekursen bietet die ideale Kombination aus fundiertem Fachwissen & praxisnaher Interaktion mit DozentInnen. Erfahren Sie mehr
Beschäftigten der katholischen Kirche oder ihres Wohlfahrtsverbandes Caritas könne gekündigt werden, wenn sie aus der Kirche austreten, führt Bühler aus. Ein weiterer Kündigungsgrund sei die sogenannte "kirchenfeindliche Betätigung". Laut Bühler könne zum Beispiel jemand seinen Job verlieren, wenn er für die Abschaffung der Strafbarkeit von Schwangerschaftsabbrüchen demonstriere. "Das ist nicht hinnehmbar."
Die Kirchenspitze weigere sich zudem, das Grundrecht der Beschäftigten auf Streik anzuerkennen und bestehe auf einer schwächeren betrieblichen Mitbestimmung als im weltlichen Arbeitsrecht. Auch die Mitbestimmung in den Unternehmen sei nicht in Sicht, so Bühler. Und weiter: "Die Bundesregierung kann nicht länger dulden, dass unter dem Dach der Kirche in erheblichem Ausmaße Unrecht geschieht."