Angehörige haben kein Weisungsrecht in der Pflege
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Konflikte zwischen Pflegekräften und Angehörigen entstehen oft, wenn sie unterschiedliche Vorstellungen von der richtigen Versorgung haben. Rechtlich liegt die pflegerische Verantwortung jedoch beim Fachpersonal. Einrichtungen müssen nach pflegewissenschaftlichen Standards arbeiten. Gleichzeitig hat der Wille der pflegebedürftigen Person Vorrang. Angehörige dürfen nur dann mitentscheiden, wenn sie bevollmächtigt oder als gesetzliche Betreuer eingesetzt sind. Rechtsdepesche