Das Whistleblower-Gesetz betrifft auch Pflegeeinrichtungen
Das Hinweisgeberschutzgesetz befindet sich kurz vor der parlamentarischen Verabschiedung und wird aller Voraussicht nach ab Mai gelten. Betroffen sind fast ausnahmslos alle Organisationen mit mindestens 50 Mitarbeitern. Sie müssen eine interne Meldestelle für Rechtsverstöße einrichten. Wer dem nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20.000 Euro. Curacon