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4. März 2026 | 07:00 Uhr
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Fünf Sofortmaßnahmen bei Verdacht auf Insolvenz

Befürchtet die Unternehmensspitze in eine Zahlungsunfähigkeit zu rutschen, muss sie umgehend handeln. Denn: Eine Insolvenz muss schnell angemeldet werden, anderenfalls besteht die Gefahr von Insolvenzverschleppung. Wirtschaftsprüfer Jan Grabow, Partner bei Curacon, sagt, welche Punkte bei einem Verdacht sofort, innerhalb der ersten 72 Stunden, zu klären sind. Eine davon sind kurzfristige Liquiditätshilfen.

Eine Sofortmaßnahme lautet: kurzfristige Liquiditätshilfen prüfen 

Das A&O bei Verdacht auf Insolvenz lautet: Liquidität sichern und Transparenz herstellen, so Grabow. Das bedeutet: 

  • Die Liquidität tagesgenau ermitteln – also: Kontostände prüfen, offene Forderungen, Verbindlichkeiten und Zahlungsfristen
  • Zahlungen priorisieren: Löhne, Miete, Energie, Lebensmittel, unverzichtbare Dienstleistungen
  • Prüfen, welche kurzfristigen Liquiditätshilfen in Frage kommen, etwa: Stundungen, Ratenzahlungen, verlängerte Zahlungsziele
  • einen strikten Stopp für nicht zwingend erforderliche Ausgaben verhängen 
  • Sofortgespräch mit Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung – zum Beispiel über eine insolvenzrechtliche Prüfung der Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung

Lesen Sie zu dem Thema auch das Interview Warum es so oft zu Insolvenzverschleppung kommt mit dem Fachanwalt für Insolvenzrecht, Gregor Bräuer.    

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