Durch die aktuelle Lage der Pflege in Deutschland kommen viele Pflegeheimbetreiber in finanzielle Nöte. Für Betriebe in privatwirtschaftlicher Rechtsform, zum Beispiel eine GmbH, kann das bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung in einem Insolvenzverfahren enden. Heime mit öffentlich-rechtlichem Träger, hinter dem eine Gebietskörperschaft steht, etwa eine Gemeinde, Stadt, ein Landkreis oder Zweckverband, sind in der Regel nicht von einer Insolvenz betroffen.