Für die tarifliche Entlohnung gibt es mehrere Möglichkeiten
Nadine-Michèle Szepan, Abteilungsleiterin beim AOK-Bundesverband, stellt klar, dass Pflegeeinrichtungen einen eigenen sogenannten Haustarifvertrag abschließen können. Sie haben auch die Möglichkeit, einem Arbeitgeberverband beizutreten, der einen Tarifvertrag abgeschlossen hat. Oder sie zahlen Entgelte, die mindestens einem regional anwendbaren Tarifvertrag entsprechen. Alternativ können auch Löhne gezahlt werden, die mindestens den Durchschnitt aller Tariflöhne in der jeweiligen Beschäftigtengruppe in der Region erreichen. Pflegenetzwerk Deutschland