Hohe Hürden für die Pflegegrade 4 und 5
Handlungsbedarf erkennen – WLAN-Zugang wird gesetzlich bindend
Schon gewusst? In fast allen Bundesländern existieren gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung von Internet in Pflegeheimen. Die Vorschriften im Einzelnen variieren zwar, aber es wird deutlich, dass Senioreneinrichtungen zukünftig per Gesetz die Bereitstellung von WLAN erbringen müssen. Wie Ihnen die Umsetzung gelingt, erfahren Sie HIER.
Mit der dritten Auflage der Begutachtungsrichtlinien zur Ermittlung des Pflegegrads vom Mai 2021 sollte die Begutachtung objektiver werden. Doch die Präzisierung der Kriterien in den einzelnen Modulen hat hohe Hürden für die Pflegegrade 4 und 5 geschaffen, so Expertin Heike Jurgschat-Geer. Es bestehe die Gefahr, dass in Summe die Teilhabeorientierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gänzlich verloren gehe. Altenheim