Hohe Hürden für die Pflegegrade 4 und 5
Mit der dritten Auflage der Begutachtungsrichtlinien zur Ermittlung des Pflegegrads vom Mai 2021 sollte die Begutachtung objektiver werden. Doch die Präzisierung der Kriterien in den einzelnen Modulen hat hohe Hürden für die Pflegegrade 4 und 5 geschaffen, so Expertin Heike Jurgschat-Geer. Es bestehe die Gefahr, dass in Summe die Teilhabeorientierung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs gänzlich verloren gehe. Altenheim