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10. Januar 2022 | 21:17 Uhr
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Mailen

Honorarkräfte in der ambulanten Pflege nicht selbstständig

Icon Recht

Honorarkräfte in der ambulanten Altenpflege sind laut Entscheidung des Bundessozialgerichts in der Regel abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Für Pflegedienste gebe es nun drei Möglichkeiten, so Arbeitsrechtler Ronald Richter: Diese Kräfte können über Leiharbeitsfirmen beschäftigt oder direkt beim Träger angestellt werden. Die dritte Variante sind Kurzzeitbeschäftigungen, deren Einsatz endet, bevor eine Versicherungspflicht fällig wird. Häusliche Pflege

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