Meldefrist für tarifähnliche Entlohnung erneut verschoben
Die Mitteilungsfrist für tarifähnliche Entlohnung in der Pflege wird bis zum 30. April verlängert, teilten der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste und das Bundesgesundheitsministerium mit. Die ursprüngliche Frist bis zum 28. Februar war zuvor bereits auf den 31. März verschoben worden. Der Termin für die gesetzliche Umsetzungsfrist bleibt jedoch der 1. September 2022. Altenheim