Pflegeheim wird wegen nachlässiger Sturzprophylaxe verklagt
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Ein Sohn hat nach dem Tod seiner 97-jährigen Mutter erfolgreich gegen das Pflegeheim geklagt, in dem sie lebte. Seine Mutter war 13 Mal gestürzt, in acht Fällen folgte darauf ein Krankenhausaufenthalt. Obgleich es in dem Heim Fallbesprechungen mit dem Sohn gab, so der Sachverständige des Gerichts, sei die Sturzprophylaxe nie gewissenhaft angepasst worden. Der Sohn klagte auf ein Schmerzensgeld in Höhe von mindestens 20.000 Euro. Das Landgericht Lübeck hielt 3.000 Euro für angemessen. Rechtsdepesche