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2. Juni 2026 | 07:00 Uhr
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Praxisanleitung ohne Fortbildung verboten

Wer als Praxisanleiter die vorgeschriebenen 24 Stunden Pflichtfortbildung pro Jahr nicht nachweist, darf diese Funktion vorübergehend nicht mehr ausüben. Darauf weist das E-Learning-Unternehmen Easy Soft hin. Für Pflegeheime und -dienste kann das weitreichende Folgen haben. Fehlen ausreichend qualifizierte Praxisanleiter, ist die vorgeschriebene Zehn-Prozent-Anleitung von Auszubildenden gefährdet. Im Extremfall drohen Probleme bei Prüfungen oder Einschränkungen als Ausbildungsstätte.

Die jährliche Pflichtfortbildung ist keine Formalie, sondern eine gesetzliche Voraussetzung für die Tätigkeit als Praxisanleiter. Absolviert eine Pflegefachkraft die vorgeschriebenen 24 Stunden nicht innerhalb eines Jahres, darf sie nicht mehr als Praxisanleiterin eingesetzt werden. Das setzt die Einrichtung unter Druck, denn es ist wichtig, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Praxisanleitungsstunden weiterhin geleistet werden. Mögliche Lösungen: Entweder die Stunden werden auf andere qualifizierte Praxisanleiter umverteilt oder es werden über Kooperationen externe Fachkräfte eingebunden.

Besonders kritisch wird es bei Examensprüfungen. Dort dürfen nur Praxisanleiter mit vollständig nachgewiesener Pflichtfortbildung als Prüfer oder Vertretung eingesetzt werden. Fehlen diese Qualifikationen, kann die praktische Prüfung nicht stattfinden.

Matthias Jörke, Pflegefachkraft und Berater bei Easy Soft, empfiehlt deshalb in einem Blog-Beitrag, Fortbildungen frühzeitig zu planen und die entsprechenden Nachweise systematisch zu dokumentieren, um Engpässe und Risiken für den Ausbildungsbetrieb zu vermeiden.