Tarifverträge sollten nicht unbesehen übernommen werden
Peter Sausen, Fachanwalt für Arbeitsrecht, weist darauf hin, "dass die gesetzlichen Vorgaben keinen Zwang zur Anwendung eines Tarifvertrags vorsehen." Es sei für die Träger somit möglich, eigene Entgeltstrukturen, außerhalb von Tarifvertragsbindungen, beizubehalten. Sie müssen sich jedoch im regionalen Entgeltvergleich einordnen. Sausen weiter: "Ich rate dringend davon ab, in der Region vorhandene Tarifwerke unreflektiert zu übernehmen!" Altenheim