Über den richtigen Umgang mit Gefährdungsanzeigen
Gefährdungsanzeigen bietet Angestellten in der Pflege die Möglichkeit, eine drohende Gefährdung für den Patienten und den Arbeitgeber zu melden. Jedoch dürfe die Anzeige nicht als "Freifahrtschein" für Fehler interpretiert werden, erklärt Volker Großkopf, Professor für Rechtswissenschaften. Den Pflegefachkräften rät er, die Anzeige immer schriftlich zu verfassen. Falsche Rücksicht auf den Arbeitgeber sei nicht empfehlenswert. Rechtsdepesche