Übergriffigen Bewohnern kündigen? Ja, das ist möglich
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Was ist zu tun, wenn ein Bewohner wiederholt sexuell übergriffig wird? Ein Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg zeigt, dass eine fristlose Kündigung des Heimvertrags rechtmäßig sein kann. Das Gericht bestätigte, dass wiederholte Übergriffe eine grobe Pflichtverletzung darstellen. Für den Betreiber kann es unzumutbar sein, den Vertrag fortzusetzen. Das bedeutet: Wer Vorfälle dokumentiert, Hilfsangebote macht und die Interessen der übrigen Bewohner schützt, kann sich auf das Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz stützen. Rechtsdepesche