Verpflichtende Energieberatung für Pflegeeinrichtungen
Zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen, denen gestiegene Gas-, Fernwärme- und Strompreise erstattet wurden, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember eine Beratung durch einen Gebäude-Energieberater durchführen zu lassen. Sie müssen zudem den Pflegekassen die Beratung nachweisen und die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen übermitteln. Curacon, Justizministerium