Verpflichtende Energieberatung für Pflegeeinrichtungen
![Energiesparen Energie sparen Energeimoniroring Foto iStock NicoElNino](https://www.carevor9.de/var/site/storage/images/_aliases/article_1x1/5/9/7/4/1684795-1-ger-DE/Energiesparen Energie sparen Energeimoniroring Foto iStock NicoElNino.jpg)
iStock NicoElNino
Zugelassene teil- und vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Kurzzeitpflegeeinrichtungen, denen gestiegene Gas-, Fernwärme- und Strompreise erstattet wurden, sind verpflichtet, bis zum 31. Dezember eine Beratung durch einen Gebäude-Energieberater durchführen zu lassen. Sie müssen zudem den Pflegekassen die Beratung nachweisen und die konkreten Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlungen übermitteln. Curacon, Justizministerium